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Johannes Widmann: Behend vnd hüpsch Rechnung vff allen Kauffmanschafften. München, Bayerische Staatsbibliothek, Res/Merc. 265, fol. 97v.
Ein Mann liegt im Sterben. Am Totenbett regelt er noch seine finanziellen Angelegenheiten, da er ein Vermögen von 3000 Gulden zu verwalten hat. Die Situation ist jedoch ein wenig heikel: Seine Frau ist schwanger, und je nachdem, ob eine Tochter oder ein Sohn geboren wird, möchte er seine Hinterlassenschaft anders aufteilen. Wenn ein Bub das Licht der Welt erblicken sollte, bekäme dieser 2000 Gulden, die Witwe den Rest. Sollte aber ein Mädchen geboren werden, würde die Mutter zwei Drittel der Erbschaft erhalten. Nachdem das Testament so festgesetzt wird, segnet der Mann das Zeitliche, und seine Frau kommt nieder. Allerdings gebiert sie nicht nur ein Kind, sondern schenkt einem Sohn und einer Tochter das Leben. Nun stellt sich die Frage, wie viel jeder und jede von ihnen aus dem Erbe des Mannes bekommt.