Digitalisierung & Energiewende

Die Digitalisierung der Stromnetze — und allgemeiner der Energiewirtschaft — verspricht einen erheblichen Nutzen für die Energiewende. Doch sie steht noch vor einer Reihe tatsächlicher und rechtlicher Herausforderungen.

    Wie Digitalisierung der Energiewende nützt

    Digitalisierung verspricht ein effizienteres Ineinandergreifen der vier Ebenen Erzeugung, Handel, Transport und Vertrieb im Energiesektor, insbesondere durch

    1. die digitalisierte Messung des Stromverbrauchs („Smart Meters”)
    2. die digitalisierte Steuerung des Stromverbrauchs („Smart Energy“)
    3. die effizientere Vernetzung der Marktakteure („Smart Grid“)

    Smart Meters - Smart Energy - Smart Grids

    Im Rahmen des Smart-Meter"-Rollout wird bereits bei Großverbrauchern intelligente Messtechnik verbaut, die in der Lage ist, den Stromverbrauch passgenau am tatsächlichen Bedarf zu orientieren, indem sie misst, wer wann wieviel Strom aus welchem Netz entnimmt.

    Auf diese Weise wird der Strombezug netzdienlich gesteuert („Smart Energy“). Ein solches intelligentes Lastmanagement erhöht die Netzstabilität und die Energieeffizienz von Gebäuden. 

    Zugleich soll die effizientere Vernetzung der Marktakteure (Erzeuger, Netzbetreiber, Stromversorger, Verbraucher) die dezentrale Energieerzeugung und -versorgung optimieren und die verstärkte Einbindung erneuerbare Energieträger verstärkt ermöglichen („Smart Grid").

      Tatsächliche und rechtliche Herausforderungen

      Die Digitalisierung führt zu einer Verlangsamung und Verteuerung des (ohnehin schon schleppenden, aber dringend notwendigen) Ausbaus der Verteilnetze.

      Zudem stellt die Digitalisierung – wie allgemein die Dezentralisierung der Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen – die althergebrachte Rollenverteilung der Akteure im Energie- und vor allem Strommarkt infrage. So fallen z.B. inzwischen die Rollen der Erzeuger und Verbraucher oft zusammen („Prosumer“). Darauf ist das Energierecht bislang nur ganz ansatzweise vorbereitet. Unter Umständen kann eine digitale Bündelung und Steuerung von mehreren kleinen Erzeugungsstrukturen zu einem „virtuellen Kraftwerk“ einen Ausweg bieten, der sich wieder in das hergebrachte Schema des Energiewirtschaftsrechts einfügt.

      Eine Flexibilisierung der Stromtarife ist einerseits erwünscht, um Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien durch Preissignale besser abbilden und so auffangen zu können; andererseits ergeben sich daraus auch neue Verbraucherschutzprobleme.

      All dies muss in das Mehrebenen-Regulierungsgefüge (EU-Recht, Grundgesetz, nationales Recht) eingeordnet werden. Zudem wirft die intelligente Vernetzung erhebliche Datenschutzprobleme auf.

      Künftig dürfte zudem die Blockchain-Technologie auch im Energiesektor an Bedeutung gewinnen. Die Blockchain bietet fälschungssichere, automatisierte Datenübermittlungsprozesse. Hierbei sind allerdings sowohl technische als auch ökonomische Grundsatzfragen noch zu wenig geklärt; (nicht nur) dies spricht für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit.

      Ausblick: Forschungs- und Kooperationsbedarf

      In weiteren Forschungsvorhaben möchte das CECS an den bereits abgeschlossenen Arbeiten zu virtuellen Kraftwerken und zur Blockchain-Technologie in der Energiewirtschaft anknüpfen.

      Darüber hinaus werden internationale Kooperationen, u.a. mit juristischen Fakultären in den USA, auf- und ausgebaut, wie das geplante gemeinsame Buchprojekt „Smart Grid Law and Policy“ von Professor Dr. Michael Fehling (Bucerius Law School) und Professor Joel Eisen (Law Faculty Univ. of Richmond, USA).

      Auf intradisziplinärer Ebene kommt eine Verzahnung mit dem Privatrecht in Betracht, u.a. in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Linda Kuschel (Bucerius Law School) bzgl. der vertraglichen Gesichtspunkte (Smart Contracts, Datenschutz) – und Professor Dr. Thilo Kuntz (Bucerius Law School) bzgl. der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung angesichts des veränderten Strommarktdesigns.

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      Prof. Dr. Michael Fehling

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