Lukas Colberg legt Arbeit über Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer Schiedsvereinbarung vor

Rigorosum zum kollektiven Rechtsschutz

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Am 12. Dezember 2018 hat Lukas Colberg, Absolvent der Bucerius Law School (Jg. 2008), sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen.

In seiner Arbeit mit dem Titel „Schadensersatz bei Verletzung einer Schiedsvereinbarung“ setzt er sich mit der Frage auseinander, wie sich die Partei einer Schiedsvereinbarung wehren kann, wenn der Vertragspartner Klage bei einem staatlichen Gericht erhebt. Ausgehend von einer Betrachtung der englischen und US-amerikanischen Rechtsordnungen, in denen verschiedenen Mittel zum Schutz der Schiedsvereinbarung zur Verfügung stehen, untersucht er eingehend, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche zur Verfügung stehen.

Die Dissertation wurde von Professor Dr. Karsten Thorn betreut und von Professor Dr. Stefan Kröll als Zweitgutachter votiert. Sie wird demnächst in den „Studien zum Zivilrecht“ im Nomos-Verlag erscheinen. 

Abgeschlossen wurde das Verfahren nunmehr mit einem Vortrag zu Sinn und Nutzen neuer Instrumente kollektiven Rechtsschutzes im deutschen Zivilprozessrecht, in denen Colberg die in Deutschland neu eingeführte Musterfeststellungsklage, die geplante EU-Verbandsklage sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema einer intensiven Betrachtung unterzog und davon ausgehend Kriterien für ein geeignetes Instrument kollektiven Rechtsschutzes entwickelte.

Die Thesen wurde mit den Professoren Dr. Mehrdad Payandeh, Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki und Thorn im Anschluss angeregt diskutiert.

Mehr erfahren über Promotion und Habilitation an der Bucerius Law School.

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Foto: Moritz Nickel

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