Deutschkenntnisse für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren

Für den Antrag auf Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien benötigen Sie einen Deutschnachweis auf dem Niveau A2.

Sie können bereits am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen, bevor Sie das Sprachniveau C1 erreicht haben. Wir empfehlen, dass Sie nur am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen, wenn Ihre Deutschkenntnisse bereits fortgeschritten (Sprachniveau B2) sind. Dadurch können Sie: 

  • die Aufgabenstellungen des Aufnahme-/Eignungstests verstehen und 
  • die Ergänzungsprüfung Deutsch vor Ende der Zulassungsfrist des Sommersemesters bestehen. 

Die Entscheidung, ob Ihre Deutschkenntnisse für die Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren ausreichen, liegt allein bei Ihnen. Das Niveau Ihrer Sprachkenntnisse muss nicht am Tag des Aufnahme-/Eignungstests nachgewiesen werden. 

Spätestens bei der Zulassung zum ordentlichen Studium benötigen Sie den Deutschnachweis auf Niveau C1 (oder höher). 

 

 

Möglichkeit 1: Sie haben bereits einen Deutschnachweis

Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space einen Antrag auf Zulassung für das Studium Ihrer Wahl, und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

  • Wählen Sie in Ihrem Antrag "Ja, meine Deutschkenntnisse sind ausreichend. Ich möchte am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das kommende Studienjahr teilnehmen" aus.

Im letzten Schritt der Antragstellung bezahlen Sie den Kostenbeitrag von 50 Euro. Somit sind Sie für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert.

Möglichkeit 2: Sie besuchen gerade einen Deutschkurs

Sie haben im Moment noch keinen Deutschnachweis auf Niveau C1, werden diesen aber vor dem 31. März 2025 erhalten und planen, sobald Sie diesen Nachweis haben, im Wintersemester 2024/25 oder im Sommersemester 2025 mit dem ordentlichen Studium zu beginnen. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space einen Antrag auf Zulassung für das Studium Ihrer Wahl, und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

  • Wählen Sie in Ihrem Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space "Ja, meine Deutschkenntnisse sind ausreichend. Ich möchte am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das kommende Studienjahr teilnehmen".

Im letzten Schritt der Antragstellung bezahlen Sie den Kostenbeitrag von 50 Euro. Somit sind Sie für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert.

Beispiel: Sie besuchen zurzeit einen Deutschkurs (privat oder über den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten) und werden diesen im Laufe des folgenden Wintersemesters abschließen. Sie haben dann vor, im Sommersemester 2025 das ordentliche Studium zu beginnen.

Möglichkeit 3: Sie haben geringe Deutschkenntnisse

Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space einen Antrag auf Zulassung für das Studium Ihrer Wahl, und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. 

  • Wählen Sie "Nein, meine Deutschkenntnisse sind noch nicht ausreichend. Ich möchte einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen". 

Sie können den Antrag auf Zulassung zu einem Studium stellen ohne den Kostenbeitrag von 50 Euro für das Aufnahme-/Eignungsverfahren zu bezahlen. Sobald Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, können Sie sich für das Aufnahme-/Eignungsverfahren für eines der nächsten Studienjahre in u:space fristgerecht registrieren und teilnehmen.

Anerkannte Nachweise C1

Ausschließlich folgende Zertifikate und Nachweise werden als Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 akzeptiert:

Nachweise C1

  • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums in deutscher Unterrichtssprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten

Die hier genannten Nachweise sind unbeschränkt gültig.

Zertifikate C1

  • Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1, bisher: C1 Oberstufe Deutsch
  • Goethe Institut – Goethe Zertifikat C1
  • telc Deutsch „C1 Hochschule“
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
  • Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (C1) oder höher

Die Zertifikate dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

Anerkannte Nachweise A2

Ausschließlich folgende Zertifikate und Nachweise werden als Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 akzeptiert:

Nachweise A2

  • Schulzeugnis einer Sekundarschule mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch 
  • Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten oder 200 Stunden in deutscher Unterrichtssprache im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung

Die hier genannten Nachweise sind unbeschränkt gültig.

Zertifikate A2

  • Österreichisches Sprachdiplom – A2 (ÖSD Zertifikat A2, ZA2) oder höher
  • Goethe Institut – Goethe Zertifikat A2 oder höher
  • telc Deutsch – A2 oder höher
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe I – DSD I oder höher
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (A2) oder höher
  • Sprachenzentrum einer österreichischen Universität – erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau A2 oder höher
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 3 in allen Teilen oder höher

Die Zertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

Deutschkurs im Vorstudienlehrgang

Wenn Sie beim Antrag auf Zulassung in u:space einen Nachweis der Deutschkenntnisse auf einem geringeren Niveau als C1 hochladen (Achtung: mindestens A2), haben Sie die Möglichkeit, einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) bzw. bei dessen Kooperationspartnern zu besuchen.

  • Mit Reifezeugnis und/oder Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land mit einem Zulassungsbescheid für Bachelor-/Diplomstudien wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch im Bescheid vorgeschrieben.
  • Mit Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land erhalten Sie nach dem Antrag auf Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien in u:space und Ihrem Online-Termin einen Zulassungsbescheid per E-Mail, damit Sie sich für den VWU anmelden können.
  • Als EU/EWR-Bürger*in oder Nicht-EU/EWR-Bürger*in mit einem Zulassungsbescheid für Masterstudien mit Unterrichtssprache Deutsch wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch im Bescheid vorgeschrieben.

 Achtung bei Besuch des VWU

Sobald Sie einmal zum außerordentlichen Studium im Vorstudienlehrgang zugelassen wurden, wird ausschließlich die Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) des Vorstudienlehrgangs als Nachweis der Deutschkenntnisse akzeptiert! Es ist nicht möglich, sich vom Vorstudienlehrgang abzumelden oder diesen zu unterbrechen und die Deutschprüfung bei einer anderen Institution abzulegen. Bei Missachtung kann es zu folgenschweren Konsequenzen bezüglich Ihres Aufenthaltstitels kommen.

Mit der Universität Wien wurde vereinbart, dass Personen, die den VWU abgebrochen und zwischenzeitlich eine andere Sprachprüfung abgelegt haben, die Ergänzungsprüfung Deutsch nachholen können.