Start |Karriere|Psychotherapie-Ausbildung | ZPP|Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP)|Bausteine

Bausteine

(§3 PsychThG-APrV)

  • Die Theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden (200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden Vertiefung), die als Vorlesungen, Fallseminare und Workshops angeboten werden.
  • Bei der Vermittlung der Grundlagen der Psychotherapie werden die im Studium erworbenen Kenntnisse vertieft. Die Grundlagenseminare umfassen z. B. Diagnostik und Differentialdiagnostik, Klassifikationssysteme, medizinische Aspekte, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen von Psychotherapie, Entwicklungspsychopathologie, therapeutisches Erstgespräch, Methoden der Exploration und Gesprächsführung.
  • In der vertiefenden Ausbildung werden vorwiegend störungsspezifische Aspekte bearbeitet, in denen sowohl der theoretische Hintergrund einer Vielzahl von psychischen Störungen vermittelt wird (Diagnosekriterien und Diagnostik, Epidemiologie, Verlauf und Prognose, Störungstheorien und Modelle, Behandlung) als auch das praktische Vorgehen in Diagnostik und Therapie durch praktische Übungen in Kleingruppen, Rollenspiele, Videomaterial oder live-Exploration von Patienten veranschaulicht wird.
    In störungsübergreifenden Seminaren werden diagnostische Verfahren und Methoden der Problem- und Verhaltensanalyse, motivationale Strategien und Beziehungsgestaltung, kognitive Interventionen in der Verhaltenstherapie, Methoden zur Problemklärung und –bewältigung, wie Entspannungsverfahren, emotionsfokussierte Ansätze oder Stressbewältigung, vermittelt.
    Seminare zum Vorgehen in der Praxis (z. B. Einführung in die praktische Ausbildung, Kassenantrag, Qualitätssicherung und Dokumentation) bereiten die Kandidatinnen und Kandidaten auf die praktische Ausbildung vor. Einen Einblick in andere Therapieformen geben Seminare zur Gesprächspsychotherapie, tiefenpsychologische Ansätze und Psychoanalyse, Gruppentherapie, familien- und partnerschaftsorientierte Interventionen, Hypnotherapie uvm..
  • Die Veranstaltungen finden in wechselnden Abständen freitags am Nachmittag oder samstags ganztägig statt.

Dozenten am ZPP

(§5 PsychThG-APrV)

Insgesamt sind, verteilt auf drei Jahre, 120 Stunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung nachzuweisen, in denen Themen wie soziales Lernen in der Gruppe, Beziehungsgestaltung aus persönlich-biographischer Perspektive, persönliche Planstrukturen und emotionales Erleben im Therapieprozess im Vordergrund stehen. Die Selbsterfahrung wird zunächst in der Großgruppe mit allen TeilnehmerInnen eines Ausbildungsjahrgangs durchgeführt. Die spätere Phase der Selbsterfahrung wird in Kleingruppen durchgeführt und stellt das therapeutische Erleben und Verhalten in der praktischen Ausbildung in den Mittelpunkt, bevor abschließend nochmals mit der gesamten Gruppe die persönliche Weiterentwicklung während der Therapieausbildung reflektiert wird. Einzel-Selbsterfahrung ist möglich - letztere kann jedoch nicht über die Studiengebühren des ZPP Mannheim finanziert werden. 

Selbsterfahrungsleiter und -leiterinnen werden wie Supervisoren und Supervisorinnen vom Ausbildungsausschuss (Leitungsgremium) benannt. Selbsterfahrung darf nicht bei Leitern oder Leiterinnen belegt werden, zu denen ein dienstliches oder anderes Abhängigkeitsverhältnis besteht. Selbsterfahrungsleiter bzw. Selbsterfahrungsleiterinnen werden bei Prüfungen nicht beteiligt.

Selbsterfahrung am ZPP

"Psychiatriejahr" / "Psychosomatik-Halbjahr" (§2 Abs. Nr. 1 und Nr. 2 PsychThG-APrV)

  • Die praktische Tätigkeit umfasst insgesamt 1 800 Stunden, die in einem Zeitraum von mindestens 1 ½ Jahren absolviert werden müssen: Wir empfehlen relativ zeitnah zum Beginn der Ausbildung mit der Praktischen Tätigkeit I zu beginnen.
  • Die Praktische Tätigkeit I (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) mit einem Umfang von 1 200 Stunden innerhalb eines Jahres wird in einer zur Weiterbildung in Psychiatrie ermächtigten Klinik durchgeführt.
  • Die Praktische Tätigkeit II (§ 2 Abs. 2 Nr. 2) mit einem Umfang von weiteren 600 Stunden innerhalb eines halben Jahres wird in einer von Sozialversicherungen (in der Regel gesetzliche Krankenkassen) anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines psychotherapeutisch tätigen Arztes oder eines Psychologischen Psychotherapeuten absolviert.
  • Die praktischen Tätigkeiten werden als Praktikum durchgeführt und zwar an Kliniken und anderen mit dem ZPP Mannheim kooperierenden Einrichtungen, die vom Regierungspräsidium Stuttgart für diesen Teil der Ausbildung anerkannt sind. Während der praktischen Tätigkeit I werden die AusbildungsteilnehmerInnen an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten bzw. Patientinnen beteiligt, wobei über alle 30 Patienten eine kurze Falldokumentation zu erstellen ist. 
  • Die Vergabe der Plätze in den kooperierenden Kliniken, Ambulanzen und Praxen erfolgt direkt in Absprache zwischen dem Ausbildungsteilnehmer bzw. der Ausbildungsteilnehmerin und dem Leiter bzw. der Leiterin der Kooperationseinrichtung. Mit der Studienleitung des ZPP Mannheim ist vor Antritt einer Stelle in jedem Fall Rücksprache zu halten.

Sie möchten sich nach erfolgreicher Bewerbung und Vertragszusage über einen PP-Ausbildungsplatz am ZPP Mannheim nun gerne auf eine PT I oder II Stelle in einer unseren Kliniken am ZI Mannheim bewerben?
Dann nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal des ZIs unter Verwendung dieses links Initiativbewerbung
Teilen Sie uns über dieses Portal über Ihr Anschreiben mit, wann Sie die Tätigkeit beginnen möchten und welche Klinik (Psychiatrie und Psychotherapie, Suchtmedizin, Psychosomatik) für Sie in Frage kommt.
Rückfragen zum diesem Bewerbungsprozess richten Sie bitte über das Bewerbungsportal an unser Personalmanagement. 

"Fälle" (§4 Abs. PsychThG-APrV)

  • Für die praktische Ausbildung, d. h. die Durchführung eigener Psychotherapien, sind insgesamt mind. 600 Therapiestunden à 50 Minuten nachzuweisen. Im Durchschnitt sollte nach jeder vierten Sitzung eine Supervision stattfinden. Es sind mindestens sechs abgeschlossene Behandlungen durchzuführen, davon mindestens zwei Langzeit- und mindestens zwei Kurzzeitbehandlungen. Weitere Bestimmungen sind der Studienordnung des ZPP Mannheim bzw. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-AprV) zu entnehmen.
  • In jeder Ausbildungstherapie folgen auf ein Erstgespräch mit dem Patienten - an dem in der Regel eine approbierte Person aus der Leitung des ZPP Mannheim und die/der Therapeut/in teilnehmen - fünf probatorische Sitzungen, bevor nach Antragstellung und Begutachtung die eigentliche Psychotherapie mit dem jeweils bewilligten Kontigent beginnt.
    Die Ausbildungstherapien werden in eigener Verantwortung der AusbildungstherapeutInnen unter Fachaufsicht der Ambulanzleitung sowie unter regelmäßiger Supervision durchgeführt. Vollständige audiovisuelle Dokumentationen, strukturierte schriftliche Aufzeichnungen sowie psychometrische Erfassungen des Therapieverlaufs sichern in Ergänzung zum Gutachterverfahren und zur Supervision die Qualität der Ausbildungstherapien.
  • In den Ambulanzen der ZPP Mannheim werden die Behandlungen durch die KK vergütet, die Ausbildungstherapeuten erhalten ein Anteil des Honorars. Die praktische Ausbildung beginnt frühestens nach erfolgreicher Zwischenprüfung (s. Prüfungen).

Supervision (§4 Abs. PsychThG-APrV)

  • Die praktische Ausbildung wird von Supervisorenbegleitet, die vom ZPP Mannheim und vom Regierungspräsidium anerkannt sind. Nach etwa jeder vierten Sitzung findet Supervision statt.
    Den TeilnehmerInnen stehen für die 600 Stunden praktische Ausbildung 150 Stunden Supervision zur Verfügung, die Kosten für die Supervision tragen die Teilnehmer selbst.
  • Eine Supervisionseinheit umfasst 45 Minuten. Die Supervisionsstunden werden in Form von Gruppensupervision (100 Einheiten) und Einzelsupervision (50 Einheiten) durchgeführt. Dabei stehen der konkrete Therapieprozess, d. h. das Wohl des einzelnen Patienten, wie auch der Ausbildungsprozess der/des jeweiligen Ausbildungstherapeuten/in im Mittelpunkt.
  • Supervisionstermine werden mit dem Supervisor individuell vereinbart. Gruppensupervision findet mit max. vier TeilnehmerInnen statt.

Supervisoren am ZPP

"Freie Spitze"

  • Addiert man die Mindeststundenzahl von theoretischer Ausbildung, praktischer Tätigkeit I und II, praktischer Ausbildung, Supervision und Selbsterfahrung, ergeben sich 3 270 Stunden. Da insgesamt 4 200 Stunden als Gesamtstundenzahl erreicht werden müssen, verbleiben 930 Stunden, die in Form der sogenannten „freien Spitze“ nachzuweisen sind.
  • Hierfür kommen zusätzliche Theoriestunden, Therapiesitzungen, Supervisionseinheiten und externe Veranstaltungen wie Kongresse, Seminare, Workshops, Arbeit in Kleingruppen, Vor- und Nachbereitung von Supervision und Therapiesitzungen in Frage. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist durch geeignete Bescheinigungen oder Protokolle mit Teilnahmelisten nachzuweisen.
  • Diese Stunden können die TeilnehmerInnen im Verlaufe Ihrer Ausbildung dokumentieren und fortlaufend bei der Studienleitung des ZPP Mannheim zur Anerkennung einreichen.


Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) - https://www.zi-mannheim.de